Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Bildbauten – Christian Andreas, Tangstedter Weg 5a, 22397 Hamburg (nachfolgend „Bildbauten“ genannt), gelten ausschließlich. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, § 310 Abs. 1 BGB. Maßgebend ist diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültig ist. Rechte, die Bildbauten nach den gesetzlichen Vorschriften über die AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.
1.4 Soweit für bestimmte Leistungen von Bildbauten auch besondere Bedingungen Anwendung finden, haben diese im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Entspricht die Bestellung des Kunden den Voraussetzungen eines Antrags nach § 145 BGB, so können wir diesen innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme oder Zusendung der Arbeitsergebnisse zustande. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Datenblätter, Spezifikationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in digitaler Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten haben.
2.2 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung sowie ggf. aus weiteren Leistungsbeschreibungen, wobei diese auch auf elektronischem Wege überlassen werden können. Liegen solche nicht vor, ist unser Angebot maßgebend.
3. Nutzungsrechte und Urhebervermerk
3.1 Bildbauten räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die Leistungen aus diesem Vertrag zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
3.2 Bildbauten bleibt frei, ähnliche Arbeitsergebnisse für Dritte zu schaffen.
3.3. Wir haben Anspruch auf Nennung unseres Namens als Urheber in Form eines Vermerk auf jedem von uns erstellten Arbeitsergebnis. Bildbauten darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Kunde ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne unsere Zustimmung zu entfernen.
4. Subunternehmer
4.1 Für die Erstellung und das Hosting der virtuellen Rundgänge bedienen wir uns der Leistungen der Matterport Inc. unter Geltung derer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://matterport.com/terms-of-use). Der Kunde ist mit der Einschaltung der Matterport Inc. zu den dort genannten Bedingungen ausdrücklich einverstanden.
4.2 Bildbauten ist berechtigt, weitere Subunternehmer einzusetzen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Leistungen werden zu den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preisen von uns ausgeführt.
5.2 Wir sind berechtigt über die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
5.3 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
6. Übergabe und Abnahme
6.1 Die Gesamtabnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung. Diese gilt als erbracht, wenn der Kunde die Gesamtleistung produktiv einsetzen kann.
6.2 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
6.3 Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für Teilabnahmen. Eine Teilabnahme können wir immer dann verlangen, wenn eine in sich abgeschlossene Entwicklungseinheit oder Entwicklungsstufe fertiggestellt ist.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Unterlagen, Materialien, Muster, Produktinformationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.
7.2 Soweit es für die vertragsgemäße Ausführung unserer Leistung erforderlich ist, gewährt der Kunde uns zu einem vereinbarten Termin Zugang zu den leistungsgegenständlichen Räumen.
7.3 Der Kunde gewährleistet, alle für unsere Leistungen erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere die Präsentierfähigkeit der Räume herzustellen. Sollten durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, werden wir dem Kunden den zusätzlichen Zeitaufwand gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung stellen.
7.4 Der Kunde stellt sicher, dass die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten sind. Rechtswidrige Darstellungen und Gegenstände sind zu entfernen. Bildbauten weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein keine Bildbereiche geschwärzt oder ausgeblendet werden können.
7.5 Der Kunde stellt sicher, dass durch die Aufnahmen und die Präsentation der Aufnahmen keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Geschmacksmusterrechte verletzt werden.
8. Mängelhaftung
8.1 Ansprüche wegen Mängeln verjähren 12 Monate nach Abnahme. Im Falle von Vorsatz oder Arglist oder bei nichtvertraglichen Schadensersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, aufgetretene Mängel nachvollziehbar zu beschreiben und in Textform unverzüglich nach Feststellung an Bildbauten zu melden.
8.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels werden wir kostenlos nacherfüllen. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung erfolgen.
8.4 Der Kunde wird uns unverzüglich über behauptete Rechtsmängel oder Schutzrechtsverletzungen per E-Mail informieren und wird im Übrigen angemessene Unterstützung bei der Abwehr solcher Ansprüche leisten.
8.5 Bildbauten stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Patent- oder Urheberrechtsverletzung bzw. eine Verletzung anderer Schutzrechte durch unsere Arbeitsergebnisse zum Gegenstand haben. Die Freistellung umfasst alle Ansprüche Dritter, die nach einer Rechtsordnung im Nutzungsgebiet entstehen und gegen den Kunden geltend gemacht werden.
Der Freistellungsanspruch setzt voraus, dass
- wir unverzüglich über den behaupteten Anspruch informiert werden,
- uns die umfassende Kontrolle der Verteidigung oder etwaiger Vergleichsverhandlungen überlassen wird und der Kunde uns mit angemessener Unterstützung und Information zur Verfügung steht,
- wir übernehmen die Kosten der angemessenen Unterstützung insbesondere im Rahmen einer gesetzlichen Vergütung.
Für diese Freistellungsverpflichtung gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 9.
8.6 Sollten unsere Arbeitsergebnisse Gegenstand einer Schutzrechtsverletzungsklage oder -maßnahme werden, werden wir im eigenen Ermessen
- dem Kunden ohne zusätzliche Kosten das Recht zur Fortsetzung der Nutzung verschaffen, oder
- die Arbeitsergebnisse so ersetzen oder verändern, dass die Schutzrechtsverletzung oder der Rechtsmangel beseitigt wird, vorausgesetzt, dies führt nicht zu einer Verminderung des Nutzungsumfangs.
9. Weitere Haftung
9.1 Alle weiteren Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind vorbehaltlich nachstehender Regelungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung solcher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9.4 Unsere Haftung für Datenverlust wird auf den gewöhnlichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Risiken angemessener Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
9.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag bleiben die überlassenen Sachen unser Eigentum. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die überlassenen Sachen weder weiterveräußern noch in sonstiger Weise über sie verfügen oder sie umgestalten. Ist der Kunde Kaufmann, geht das Eigentum erst auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung getilgt hat.
10.2 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
10.3 Der Kunde tritt uns bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
11. Geheimhaltung, Datenschutz
11.1. Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne schriftliche Zustimmung an Dritte zu übermitteln. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt.
11.2. Als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen nicht, die
– dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung unter diesem Vertrag bekannt waren,
– von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden,
– anderweitig öffentlich bekannt sind oder werden, ohne gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung zu verstoßen,
– unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt werden,
– zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder
– aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können.
11.3 Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes halten die Vertragspartner ein. Sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Vertragspartner eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO. Für den Einsatz der Matterport Inc. gilt Ziffer 4.1.
11.4 Die Vertragspartner weisen im Rahmen des Vertragszwecks mit Zustimmung des anderen Vertragspartners eingeschaltete Dritte auf die vorgenannten Pflichten hin und verpflichten sie mindestens in Textform zu deren Einhaltung mit unmittelbarer Wirkung zu Gunsten des jeweils anderen Vertragspartners. Für den Einsatz der Matterport Inc. gilt Ziffer 4.1.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen, es sei denn, wir stimmen dieser Übertragung vorab zu.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
12.3 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Bildbauten ausschließlicher Gerichtstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
12.4 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Bildbauten.
12.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.6 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Februar 2021